CDU Gemeindeverband Binz

Kommunal- und Europawahl in Binz: So funktioniert die Briefwahl

Selbst wenn man im Urlaub ist oder anderweitig verhindert ist, besteht die Möglichkeit, durch Briefwahl seine Stimme abzugeben. Zum Beispiel kann man dies per Post direkt aus dem Wahllokal vor Ort erledigen.

Es gibt viele Gründe, warum es am Wahltag nicht möglich ist, persönlich im Wahllokal in der eigenen Gemeinde zu wählen: geplante Urlaubsreisen, Beeinträchtigungen oder ein Mangel an barrierefreiem Zugang zum Wahllokal sind nur einige davon. Dennoch besteht die Möglichkeit, seine Stimme durch Briefwahl abzugeben.

Beantragung der Briefwahl mit der Wahlbenachrichtigung

Einige Wochen vor dem Wahltag erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung. Mit dieser können die Briefwahlunterlagen auf verschiedene Weisen beantragt werden, zum Beispiel per Post. Dazu muss einfach die Rückseite der Benachrichtigung ausgefüllt werden, um die Wahlscheine samt Umschlägen nach Hause zu bestellen. Alternativ können die Wahlunterlagen auch persönlich bei der Gemeindeverwaltung Binz abgeholt werden.

Ab sofort können Sie Ihre Wahl-/Abstimmungsscheine online beantragen 

Für die kommenden Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 ist es ab sofort bis 04.06.2024 (17:00 Uhr) möglich, die Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheins mit Briefzustellung online vorzunehmen. Nutzen Sie dafür bitte den nachfolgenden Link:

 

Zu Beginn der Briefwahl bietet die Gemeinde Binz außerdem die Möglichkeit an, vorab persönlich im Wahllokal vor Ort zu wählen. Hinweise dazu finden sich ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigung.

Benötigte Unterlagen und Voraussetzungen

In der Regel sind neben der Wahlbenachrichtigung nur die Angabe persönlicher Daten erforderlich, entweder auf dem Wahlschein selbst oder persönlich vor Ort im Wahllokal. Diese umfassen Name, Geburtsdatum und Anschrift, die vor Ort mit einem Ausweisdokument nachgewiesen werden müssen. Die Voraussetzung ist, dass die Wählerinnen und Wähler für die betreffende Wahl wahlberechtigt sind und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wer im Ausland lebt, muss für die Europawahl die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen; alle Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Deutschland sind automatisch registriert.

Wahlhilfe für beeinträchtigte Personen

Personen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen oder anderer Hindernisse ihre Stimme nicht eigenständig per Briefwahl abgeben können, dürfen sich helfen lassen. Die Helfenden müssen mindestens 16 Jahre alt sein und eine eidesstattliche Versicherung abgeben, aus der hervorgeht, dass der Stimmzettel nach dem erklärten Willen der beeinträchtigten Person ausgefüllt wurde.

Zu beachtende Fristen

Für die Kommunalwahlen gilt: Der Wahlschein muss bis spätestens am zweiten Tag vor der Wahl bis 12 Uhr beantragt worden sein. Wenn jemand einen Wahlschein beantragt hat, jedoch nicht rechtzeitig erhalten hat, kann bis spätestens am Tag vor der Wahl, also bis zum 8. Juni, bei der Gemeindeverwaltung Binz ein neuer Wahlschein erhalten werden. Bei der Beantragung des Wahlscheins aus dem Ausland sollte beachtet werden, dass der Postweg länger dauern kann. Daher sollte der Antrag möglichst nicht erst wenige Tage vor der Wahl gestellt werden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am 9. Juni bis zur Schließung der Wahllokale um 18 Uhr bei der Gemeinde Binz eingegangen sein.

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